Straßenverkehrsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Straßenverkehrsrecht.
Zu diesem Bereich gehört die Regulierung von Unfallschäden. Die Aufgabe des Anwalts ist es, den Mandanten über die in Frage kommenden Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Schmerzensgeld, Haushalts-führungsschaden, Sachschaden am Fahrzeug, z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschalen etc.) zu informieren und diese Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherungsgesellschaft zügig geltend zu machen und durchzusetzen.
Liegt das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls bei der anderen Seite (oder besteht eine Rechtsschutzversicherung), ist davon abzuraten, die Regulierung allein oder nur mithilfe der eigenen Autowerkstatt, die sich dafür häufig anbietet, durchführen zu lassen. Kosten für die Anwaltstätigkeit kommen auf den Mandanten in solchen Fällen nicht zu, weil die Versicherung der anderen Seite diese Kosten in vollem Umfang zu übernehmen hat.
Zum Bereich des Straßenverkehrsrechts gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht mit den alltäglichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsgesetze (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken etc.), die im Geschäftsbetrieb unserer Büros breiten Raum einnehmen.
Der strafrechtliche (Staatsanwaltschaft) und verwaltungsrechtliche (Straßenverkehrsbehörde) Bereich des Straßenverkehrsrechts ist in unserem Büroalltag geprägt durch das Fahrerlaubnisrecht, z. B. bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“, siehe dazu das Fallbeispiel in „Aktuelles“), aber auch bei Fragen des beabsichtigten Entzugs der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle wegen „charakterlicher Unzuverlässigkeit“ (Drogen, Alkohol, Alter?) sowie bei Problemen vor der Wiedererteilung eines Führerscheins (Fragen im Zusammenhang mit der verordneten Einholung eines „Idiotentests“, wie die anspruchsvolle medizinisch-psychologische Untersuchung landläufig bezeichnet wird).