Was macht der Rechtsanwalt
Der sorgfältig recherchierende Allgemeinanwalt, dem heute mit den elektronischen Medien großartige Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, bringt, von wenigen besonders entlegenen Rechtsgebieten abgesehen, in den meisten Fällen die gleichen Leistungen wie ein Spezialist.
Ich bin der Auffassung, dass ein Allgemeinanwalt durchaus kein Auslaufmodell ist.
Mein Plädoyer für den Allgemeinanwalt stimme ich an, obwohl ich selbst seit 2004 den Titel eines „Fachanwalts für Familienrecht“ zu führen berechtigt bin. Gleichwohl stehe ich Ihnen in ersten Gesprächen für alle Rechtsgebiete zur Verfügung. Sollte sich dabei in Einzelfällen herausstellen, dass dennoch eine spezilisierte Anwaltstätigkeit erforderlich ist, werde ich Ihnen dieses selbstverständlich vermitteln.