Wer ein Auto (VW, Audi, Skoda u. a.) gekauft hat, in den ein Motor mit einer Abschaltvorrichtung für Abgaswerte bei Abgasprüfungen (sogenannte Schummelsoftware) eingebaut ist, hat Anspruch gegen den Autohersteller auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (Kaufpreisrückzahlung gegen Rückgabe des Autos) oder auf nachträgliche Minderung des Kaufpreises (20 % des Kaufpreises)!
Das sehen einige Instanzgerichte so. Andere Gerichte sehen es anders. Eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH gibt es dazu bislang nicht.
Im Falle eines Auotkäufers, der im Jahr 2013 einen Skoda mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte, war mit Spannung für Anfang Januar 2019 ein Urteil des Bundesgerichtshofes erwartet worden. Der Käufer wollte nachträglich bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen: Durch die spätere Aktualisierung der Motorsoftware seien ihm technische Nachteile entstanden, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. Durch das Angebot des Autoherstellers, ein Sorftwareupdate vorzunhemen, würden die Mängel und der Wertverlust nicht beseitigt. In den Vorinstanzen, zuletzt am Oberlandesgericht (OLG) Dresden, hatte der Mann keinen Erfolg.
Ein Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle wichtig gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte.
Nun ist dieser Termin abgesagt worden. Die Parteien haben sich verständigt, eines Urteils bedarf es daher nicht mehr. Es kann davon ausgegangen werden, dass der beklagte Autohersteller eine für ihn negatives Urteil mit weitreichenden Konsequenzen (Klagewelle) vermieden wollte und einen lukrativen Vergleichsbetrag (vielleicht sogar in Höhe des Klagebetrages oder auch darüber hinaus) an den Käufer gezahlt hat, um ihn zu bewegen, es nicht mehr auf ein Urteil ankommen zu lassen und die Klage auf Kosten des Herstellers zurückzunehmen.
Nun hat der BGH sich nicht beirren lassen durch dieses Verhalten der Prozessparteien und das Ergebnis seiner Vorabeit in einer Hinweisverfügung veröffentlicht. Demnach hätte der Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit materiellrechtlich „gewonnen“.
Wenn Sie Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos sind, nehmen Sie Ihre Rechte wahr und setzen Sie sich mit einem darauf spezialisiertem Anwalt in Verbindung.
Gerne stehe ich Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung.