Verkehrsrecht

Ein Urteil des Amtsgerichts ist jetzt rechtskräftig geworden, mit dem eine Autofahrerin von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde. Die Fahrerin hatte gegen Mitternacht auf einer Straße in einer Stadt einen auf der Fahrbahn liegenden Radfahrer, der zuvor von seinem Fahrrad auf die Straße gestürzt war, wegen des Aufblendlichts einer entgegenkommenden Autofahrerin, die auf den auf der Straße liegenden Mann aufmerksam machen wollte, übersehen. Sie war geblendet worden. Der Mann wurde überfahren und starb noch an der Unfallstelle. Die zulässige Geschwindigkeit hatte die Autofahrerin nach den Berechnungen von Sachverständigen eingehalten. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass die Fahrerin bei einer Blendung sofort die Geschwindigkeit weiter reduzieren und bei weiterer Blendung sofort hätte anhalten müssen.

Der vor Gericht erschienene Gutachter bescheinigte, dass bei der im Strafrecht gebotenen Anwendung der günstigsten Faktoren der Unfall für die Autofahrerin nicht zu vermeiden gewesen war, also der Unfall auch bei sofortiger Geschwindigkeitsreduzierung bis auf 0 km/h so geschehen wäre. Das führte „in dubio pro reo“ zum Freispruch für die Angeklagte.