Etliche Gewerbetreibende, Unternehmer und auch sonstige Institutionen (Kindergärten z. B.) bekamen und bekommen nicht nur in Elsfleth, sondern bundesweit, seit Jahren Schreiben einer „Gewerbeaufsichtszentrale“, die eine „Eintragung“ in ein Register vorsehen und dessen Aufmachung Ähnlichkeit mit behördlichen Schreiben hat. Es wird aufgefordert, eine Bestätigung unterschieben per Fax zurückzusenden und dann eine monatliche Gebühr zu zahlen, ca. 560,00 € Jahresbeitrag.
Nach überwiegender Rechtsprechung (z. B. Oberlandesgericht Düsseldorf) sind diese Aufforderungen rechtswidrig.
In einem Fall aus Elsfleth hatte die GWE trotz Beauftragung des Anwalts unerlaubt wiederholt den Mandanten direkt angeschrieben und gemahnt oder Vergleichsangebote unterbreitet. Das hat sie, nachdem das Amtsgericht eingeschaltet werden musste, nun zu unterlassen.
Alle Betroffenen sollten Schreiben der GWE ernst nehmen und anwaltliche Hilfe suchen. Gleichwohl ihnen weiterhin direkt von dort zugeschickte Schreiben sollten sie nicht verunsichern, sondern ihrem Anwalt vorlegen, der dann für eine direkte Kontaktunterlassung sorgen wird.